Navigation zur Einwanderung
Freitag, den 12ten Maerz 2010
Liebe Leserinnen und Leser
In seiner Haushaltsrede vor dem Parlament im Februar kündigte Finanzminister Trevor Manual eine Vielzahl positiver Veränderungen an, die die Ausführung von früher eingeführten Vermögenswerten ausländischer Staatsbürger betreffen. So werden beispielsweise die Freibeträge erhöht.
Nach den aktualisierten Bestimmungen der südafrikanischen Reserve Bank zu ausländischem Vermögen müssen dazu folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Offenlegung der Vermögenswerte im Ausland
Bei einem Antrag auf Daueraufenthalt müssen Einwanderer bei ihrer Ankunft in Südafrika bei einem registrierten Kreditinstitut ihr gesamtes ausländisches Vermögen offen legen. In einer schriftlichen Erklärung verpflichten Sie sich, das Vermögen keiner dritten, in Südafrika lebenden Person zu übertragen.
Nach Abgabe dieser Erklärung müssen Einwanderer ihre Genehmigung auf Daueraufenthalt bei der Bank vorgelegen. Bis zur Gewährung werden Sie als Einwanderer angesehen
Zugeständnisse an Immigranten
Die Banken sind angehalten, ihre Kunden zu informieren, dass Sie Ihre Vermögenswerte veräußern oder alternativ investieren dürfen ohne die Reservebankbestimmungen zu verletzen. Eingeschlossen sind ausländische Bankguthaben abzüglich Abschreibungen und Einkommen im Ausland.
Bestimmungen für Immigranten, die am oder nach dem 13. März 1995 eingewandert sind:
Immigranten, die in diesem Zeitraum eingewandert sind, dürfen innerhalb von fünf Jahren nach ihre Einwanderung offen gelegte Vermögenswerte wieder ausführen, wenn Sie Südafrika permanent verlassen.
Voraussetzung:
1. Offenlegung und Verpflichtungserklärung wurden bei der Ankunft in Südafrika geleistet.
2. die Einfuhr von Vermögenswerten nach Südafrika kann nachgewiesen werden.
3. die Einfuhr wurde nicht von südafrikanischen Kreditinstituten finanziert
Weiterhin müssen die ausgeführten Vermögenswerte von früheren Einwanderern in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit stehen und marktorientiert sein. Bei Ihre Ausreise werden Sie nunmehr als Auswanderer angesehen.
Wenn beispielsweise ein ausländischer Staatsbürger nach dem 13. März 1995 einwanderte, fünf Millionen Rand eingeführt hat und in Südafrika weitere fünf Millionen erwirtschaftet hat, dürfen 10 Millionen Rand steuerfrei ausgeführt werden.
Einwanderer, die vor dem 13. März 1995 nach Südafrika kamen, dürfen bis zu vier Millionen Rand pro Familie und zwei Millionen Rand pro Einzelperson ausführen. Witwen und Witwe oder Alleinerziehende mit Kindern werden als Familie betrachtet.
Beispiel: Ein ausländischer Staatsbürger wanderte vor dem 13. März 1995 aus, brachte fünf Millionen Rand ins Land und erwirtschaftete ein Vermögen bis zu fünf Millionen Rand, so darf er als Einzelperson nur zwei Millionen, Familien vier Millionen Rand steuerfrei ausführen.
Ein ausländische Staatsbürger darf einen Ausnahmenantrag für die Ausfuhr von Vermögen stellen, die das vorgeschriebene Limit überschreiten. Allerdings werden 10 Prozent Ausfuhrsteuer fällig. Auf ausgeführte acht Millionen Rand werden also bei einer Einzelperson 800.000 Rand Steuer erhoben, bei einer Familie, die sechs Millionen mit in die neue Heimat nimmt 600.000 Rand.
Die Bestimmungen der Reservebank wurden im Sinne des Einwanderungsgesetzes aktualisiert, um ein sicheres Investment in Südafrika zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Adv. Cheryl Danielle Sjoberg

