Südafrikanische Einwanderungs Dienstleistungen
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Daueraufenthaltserlaubnis (Permanent Residence)

Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, werden Sie in den meisten Fällen auch die Voraussetzungen auf einen Daueraufenthalt in der gleichen Kategorie erfüllen. Das zeigt sich oft bei Anträgen von Selbständigen, Angestellten (soweit der Vertrag die dauerhafte Anstellung belegt), bei Rentnern und Pensionären sowie bei ausländischen Verwandten, Ehe- und Lebenspartnern von südafrikanischen Staatsangehörigen. 

Sollten Sie sich für einen Daueraufenthalt entschließen, werden wir beide Anträge gleichzeitig stellen, soweit Sie die Anforderungen erfüllen. 

Sie haben das Anrecht einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen, wenn Sie:


1. der Ehe- oder Lebenspartner eines südafrikanischen Staatsbürgers sind(Nachweis über 5 Jahre ausschließlichen und gemeinschaftlichen Zusammenlebens)

2. ersten Grades verwandt mit einem südafrikanischen Staatsbürger sind

3. bereits ein Visum für Selbständige haben

4. bereits eine Arbeitserlaubnis haben und seit 5 Jahren fest angestellt sind

5. bereits ein Rentner- und Pensionärvisum haben

6. ein Visum für eine finanziell unabhängige Person haben

7. als Flüchtling mindestens 5 Jahre in Südafrika leben